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Nach Abschluss der
Genehmigungs- und Ausführungsplanung beginnt die Realisierungsphase.
Bei der Vorbereitung der Vergabe werden die anstehenden Arbeiten in
Leistungsverzeichnissen schriftlich ausformuliert. Es erfolgen auch Angaben
über die Art oder Qualität der zu verwendenden Materialien und Arbeiten. Des
weiteren werden die Massen für die einzelnen Arbeiten ermittelt.
Die zuvor erstellten Leistungsverzeichnisse werden bei der
"Vergabe" in Form einer beschränkten oder öffentlichen
Ausschreibung an die Anbieter versandt. Nach Rücklauf der einzelnen Angebote
werden diese in einem Preisspiegel ausgewertet. Die Beauftragung des
Unternehmers erfolgt nach Absprache mit dem Bauherren. Die örtliche
Bauüberwachung beinhaltet die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten auf
Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Hierbei gilt grundsätzlich, dass
der Architekt der Vertreter des Bauherrn ist und seine Interessen vertritt.
Gegenüber den ausführenden Betrieben ist der bauleitende Architekt ein
kompetenter und verantwortungsvoller Ansprechpartner.
Einen wichtigen Bestandteil unserer baubegleitenden Arbeit stellt auch die
Kostenplanung dar. Sie setzt sich aus der Kostenermittlung, -kontrolle und
-steuerung dar. Sie bildet zusammen mit einer ausgearbeiteten Terminplanung
eine solide Grundlage für Ihr Bauvorhaben.
Auch diese Leistungen können von unseren Kunden selbstverständlich nach
Rücksprache einzeln abgefragt werden.
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