Realisierung

 

Nach Abschluss der Genehmigungs- und Ausführungsplanung beginnt die Realisierungsphase.
Bei der Vorbereitung der Vergabe werden die anstehenden Arbeiten in Leistungsverzeichnissen schriftlich ausformuliert. Es erfolgen auch Angaben über die Art oder Qualität der zu verwendenden Materialien und Arbeiten. Des weiteren werden die Massen für die einzelnen Arbeiten ermittelt.

Die zuvor erstellten Leistungsverzeichnisse werden bei der "Vergabe" in Form einer beschränkten oder öffentlichen Ausschreibung an die Anbieter versandt. Nach Rücklauf der einzelnen Angebote werden diese in einem Preisspiegel ausgewertet. Die Beauftragung des Unternehmers erfolgt nach Absprache mit dem Bauherren. Die örtliche Bauüberwachung beinhaltet die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Hierbei gilt grundsätzlich, dass der Architekt der Vertreter des Bauherrn ist und seine Interessen vertritt. Gegenüber den ausführenden Betrieben ist der bauleitende Architekt ein kompetenter und verantwortungsvoller Ansprechpartner.

Einen wichtigen Bestandteil unserer baubegleitenden Arbeit stellt auch die Kostenplanung dar. Sie setzt sich aus der Kostenermittlung, -kontrolle und -steuerung dar. Sie bildet zusammen mit einer ausgearbeiteten Terminplanung eine solide Grundlage für Ihr Bauvorhaben.
Auch diese Leistungen können von unseren Kunden selbstverständlich nach Rücksprache einzeln abgefragt werden.